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Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH traktiert momentan Verbraucher mit dubiosen Forderungen. Im Auftrag der Premium Content GmbH verlangt die Berliner Gesellschaft rund 160 Euro für angebliche Dienstleistungen über die Internetseite "my-downloads.de". Mit dem gleich beigefügten Entwurf einer Klageschrift, in der bereits der Name des Verbrauchers eingefügt ist, setzt das Unternehmen auf Verunsicherung und Verängstigung. Die Botschaft: Nur wer umgehend zahle, könne die Klage beim Amtsgericht verhindern.
Die Verbraucherzentrale rät, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Denn allein durch Drohungen werden Forderungen nicht rechtmäßig.
Zumal an den Methoden, mit denen das Inkassounternehmen Geld einzutreiben versucht, erhebliche Zweifel bestehen. So hat das Kammergericht Berlin der Gesellschaft die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung entzogen, Rechtsdienstleistungen erbringen zu dürfen. Dagegen hat die Deutsche Zentral Inkasso mit aufschiebender Wirkung geklagt und vor dem Berliner Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung des Gerichts
sei es nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. . Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Berlin-Brandenburg zulässig. Weitere Informationen
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