Reiseversicherungen
Auf Klage der Verbraucherzentrale Sachsen hat das OLG München eine Klausel in der Reiseabbruchversicherung der Europäischen Reiseversicherung für unzulässig erklärt, wonach Mehrkosten für die unfreiwillige Verlängerung eines Aufenthaltes nur bei Feuer oder Elementarereignis am Aufenthaltsort übernommen werden.
Ohne passende Zusatzpolice(n) müssen Urlauber im schlimmsten Fall happige Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Verzichtbar sind in der Regel die Versicherungen gegen Gepäckverlust. Dagegen kann auch im Urlaub die übliche Hausratversicherung Schutz bieten.