Klare Herkunft - Geschützte Ursprungsbezeichnung
Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft. Die auf EU-Ebene eingetragenen Produkte müssen im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Ein Beispiel ist der Allgäuer Emmentaler oder der Parmaschinken. Dieses Zeichen ist allerdings nur bei sehr wenigen Lebensmitteln zu finden. Welche das sind, erfahren Sie in der
DOOR Datenbank für geschützte Produktbezeichnungen der Europäischen Kommission Geflügel, Fleisch von Rind und Schwein
Bei Rindfleisch, aber hier nur bei unverarbeitetem Rindfleisch, sind Herkunftsangaben ebenfalls Vorschrift. Wird Rindfleisch mit Schweinefleisch zu Hackfleisch verarbeitet, muss lediglich ab einem mehr als 50-prozentigem Anteil das Herkunftsland von Rindfleisch gekennzeichnet werden. Wurde dem Fleisch jedoch nur ein wenig Salz zugesetzt ("küchenfertig zubereitet") ist keine Kennzeichnung mehr erforderlich. Über die Herkunft von Schweinefleisch muss nicht informiert werden, und bei Geflügel erfährt der Verbraucher nur, ob es aus Nicht-EU-Staaten stammt.
Fisch: Fanggebiete erkennbar

- Foto: istockphoto.com_sdiebels
Bei frischem Fisch, bearbeitetem Fisch (z.B. gefroren, gesalzen oder geräuchert) sowie für Krebs- und Weichtiere muss das Fanggebiet angegeben werden. Die Fanggebiete sind weit gefasst, z.B. Nordostatlantik. Freiwillig darf der Hersteller präzisere Angaben machen, wie Nordsee oder Biscaya. Hingegen besteht für stärker verarbeitete Erzeugnisse wie panierte oder marinierte Produkte, Fischsalat usw. keine entsprechende Kennzeichnungspflicht. Bei gefrorenem Seelachs "natur" wird auf der Verpackung klar, woher er kommt, nicht aber bei paniertem Seelachsfilet.
Eier
Seit 1. Januar 2004 ist in allen Ländern der Europäischen Union eine einheitliche Eierkennzeichnung mit Hinweisen zur Herkunft, Haltung und Frische der Eier vorgeschrieben. Bei verpackten nach Güte- und Gewichtsklassen sortierten Eiern verrät ein gestempelter Zifferncode (zum Beispiel 0-DE-024572) auf der Schale, woher die Ware kommt. Eine "Null" an erster Stelle gibt die Herkunft aus ökologischer Erzeugung an, eine "Eins" steht für Freilandhaltung, die Ziffer "Zwei" für Boden- und eine "Drei" für Käfighaltung. An nächster Stelle offenbaren Länderkürzel das Herkunftsland - so steht DE für Deutschland oder NL für die Niederlande. Um die Herkunft vom Verkauf bis zum Stall zurückverfolgen zu können, zeigt der abschließende siebenstellige Zahlencode auf deutschen Eiern das jeweilige Bundesland sowie die entsprechende Betriebs- und Stallnummer an.
Obst und Gemüse
Bei den meisten frischen Obst- und Gemüsearten muss das Ursprungsland angegeben werden, außer bei Früh- und Speisekartoffeln, frischen Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüssen, Paranüssen oder Datteln (nicht abschließende Liste). Hier kann der Händler eine freiwillige Kennzeichnung vornehmen.
Verarbeitete Lebensmittel
Für verarbeitete Produkte sind keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. So müssen Hersteller von Erdbeer-Konfitüre nicht darüber informieren, wo das Obst geerntet wurde. Über die Herkunft von Milch im Joghurt wird der Kunde ebenfalls im Unklaren gelassen. Häufig bleibt sogar der Hersteller, durch Aufdruck wie "hergestellt für XY(Name der Supermarktkette oder des Discounters)" unbekannt. Gemäß den Vorschriften kann statt des Herstellers der Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden.
Die Herstelleradresse auf der Verpackung
Für verarbeitete Produkte sind keine Angaben zum Herkunftsland vorgeschrieben. So müssen Hersteller von Erdbeer-Konfitüre nicht darüber informieren, wo das Obst geerntet wurde. Über Herkunft von Milch im Joghurt wird der Kunde ebenfalls oft im Unklaren gelassen. Häufig bleibt sogar der Hersteller, durch Aufdruck wie "hergestellt für XY(Name der Supermarktskette oder des Discounters)" unbekannt. Gemäß den Vorschriften kann statt des Herstellers der Verpacker oder der Verkäufer angegeben werden.
Regionale Kennzeichen
Bei regionalen Herkunftszeichen der Bundesländer sind die Kriterien für die einzelnen Zeichen unterschiedlich. Die Rohstoffe kommen nicht immer aus dem genannten Bundesland. Um beispielsweise das Gütezeichen "Geprüfte Qualität-Thüringen" zu erhalten, müssen unverarbeitete Lebensmittel (Fleisch, Kartoffeln) zu 100 Prozent aus Thüringen stammen, bei verarbeiteten Lebensmitteln (zum Beispiel Konfitüre) genügen jedoch schon 50,1 Prozent. Regionale Herkunft lässt sich also an solchen Zeichen nicht verlässlich ablesen.
EU-Kennzeichen
Die EU-weite Kennzeichnung "g.g.A." bedeutet "geschützte geographische Angabe". Das heißt lediglich, dass eine Stufe der Produktion im genannten Gebiet stattfinden muss. So könnte das Schweinefleisch für die Nürnberger Rostbratwurst aus Dänemark oder den Niederlanden stammen und nur die Wurstherstellung in der Region erfolgen. Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft. Die auf EU-Ebene eingetragenen Produkte müssen im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt werden. Ein Beispiel ist der Allgäuer Emmentaler. Dieses Kennzeichen ist nur bei sehr wenigen Lebensmitteln zu finden.


